Geben Sie Feedback im Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zum Thema der neuen GVOs
Mit der Veröffentlichung ihres Arbeitsdokumentes über „neue genomische Verfahren“, hat die Europäische Kommission erneut die Debatte über die Regulierung von genetisch veränderten Organismen (GVOs) eröffnet.
Es besteht das Risiko, dass GVOs dereguliert werden und unerkannt auf Felder und Teller kommen – um eine Deregulierungen zu stoppen, wenden Sie Sich mit unserem Entwurf-Appell an die EU-Kommission! Mehr Information finden Sie unter dem Formular.
Bitte beachten Sie: Jeder kann unterschreiben – auch Nicht-EU-Bürger, dann wählen Sie bei Land bitte “Sonstiges”.
Gemeinsam können wir einen Unterschied machen!
Neue Gentechnikverfahren werden als “sicher” angepriesen
Bis jetzt werden alle GVOs (mit Ausnahme derer, bei denen Verfahren angewandt wurden, die „seit langem als sicher gelten“) unter der existierenden EU-Gesetzgebung zu GVOs von 2001 reguliert. Das bedeutet, dass diese den Gesetzen der EU-Zulassung, Risikobewertung, GVO Kennzeichnung, und Rückverfolgbarkeit unterliegen. Aber für neue gen-verändernden Techniken, wie TALENs, Zink-Finger-Nuklease, und CRISPR/Cas9, wird der Status dieser Status jetzt in Frage gestellt. Saatgutproduzenten, wie Bayer/Monsanto und Corteva behaupten, dass Samen, die durch die neuen Techniken produziert werden, keine GVOs sind, und sogar eine Lösung der jetzigen Klimakrise darstellen, und daher auch nicht der EU-GVO Gesetzgebung unterliegen sollten.
Risiken bleiben
Obwohl die neue Generation von genetischer Veränderung (GV) oft als präziser und sicherer präsentiert wird, bleiben die Risiken und Bedrohungen bestehen. Viele verwendete Laborprozesse sind nach wie vor die gleichen, was zu unvorhersehbaren und unbeabsichtigten Veränderungen im Genom führt. Zusätzlich haben die so genannten „Gen-Scheren“ selber auch unbeabsichtigte Wirkungen auf die Organismen, mit ungewissen Folgen für menschliche Gesundheit und Ökosysteme.
Ökologische und Biodynamische Landwirtschaft in Gefahr
Deshalb hat die Biodynamic Federation Demeter International die Nutzung von jeglichen GVOs, alte sowie auch neue, ausgeschlossen, da diese nicht mit den Prinzipien biodynamischer Landwirtschaft übereinstimmen. Das aktuelle EU Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitssystem ist das, was die Produktion von GVO-freier Nahrung gewährleistet. Es ist damit nicht nur essenziell für ökologische und biodynamische Landwirtschaft, sondern auch für alle Formen der gentechnikfreien Lebensmittelproduktion. Änderungen der jetzigen Gesetzgebung würde die Zertifizierung biologischer und biodynamischer Lebensmittel wesentlich erschweren und auch allgemein die Produktion GVO-freier Nahrung in Gefahr bringen.
Keine Deregulierung
Die Europäische Kommission hat nun ein Verfahren begonnen, im Zuge dessen möglicherweise bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen von den Vorgaben der EU-GVO-Gesetzgebung ausgenommen würden.
Die Europäische Kommission führt jetzt ein kurzes, öffentliches Konsultierungsverfahren darüber durch. Als Biodynamic Federation Demeter International, nutzen wir diese Gelegenheit, um jeglicher Schwächung der aktuellen GVO-Gesetzgebung entgegen zu treten. Wir appellieren an die Kommission, dass sie die Grundsatzentscheidung des EU-Gerichtshofes von Juli 2018 respektiert: Das Vorsorgeprinzip, der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Schutz der Umwelt müssen an erster Stelle stehen, daher müssen auch die neuen GVOs unter die Vorschriften des Gentechnikrechts – Zulassungsverfahren, Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnungspflicht – fallen
Dieses Konsultierungsverfahren gibt Ihnen die Möglichkeit an die Europäische Kommission zu appellieren und deutlich zu machen, dass sie die geltende GVO-Gesetzgebung weiterhin für alle GVOs gelten muss und mögliche Aufweichungen dem Vorsorgeprinzip widersprächen!
4 Wochen Zeit zu handeln
Jetzt ist es an uns, unsere Stimme für eine gentechnikfreie Landwirtschaft zu erheben! Die Konsultation läuft noch bis zum 22. Oktober 2021.
Bitte beachten Sie, dass das Konsultierungsverfahren in allen EU-Sprachen zugänglich ist und dass Ihr Beitrag auf der Kommissionswebsite veröffentlich wird: Commission’s webpage.
Für mehr Informationen über neue GVOs, sehen Sie sich bitte unser Positionspapier an: position paper (Englisch).